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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. Oktober 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter von MAXIFLOW ist DRIGO, Geschäftsführer Maximilian Seim, Marktstraße 24, 35279 Neustadt (nachfolgend „Anbieter"). Diese Bedingungen gelten für die vertraglich vereinbarte Nutzung von MAXIFLOW, einschließlich Abonnements, Demo-Zugängen und freigeschalteten Modulen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bestehende Verträge nicht.

2. Leistungen und Tarife

Der Anbieter stellt MAXIFLOW als Software-as-a-Service zur Verfügung. Die buchbaren Tarife mit Funktionsumfang und Preis sind in der App auf der Seite „Abo & Pläne" einsehbar. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis.

3. Testphase

Soweit ein kostenloser Test- oder Demo-Zugang angeboten wird, gelten dessen bei der Bereitstellung mitgeteilte Dauer und Einschränkungen. Nach Ablauf endet der Zugriff, sofern kein kostenpflichtiger Tarif gewählt wurde. Eine Kündigung der Testphase ist nicht erforderlich.

4. Vertragslaufzeit

Soweit kein anderer Abrechnungszeitraum oder eine andere Mindestlaufzeit ausdrücklich vereinbart ist, werden Abonnements monatlich abgerechnet und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Bei Jahresverträgen oder Verträgen mit 24 Monaten Mindestlaufzeit sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Laufzeiten, Abrechnungszeiträume, Rabatte und Verlängerungsbedingungen maßgeblich.

5. Kündigung

Ohne abweichend vereinbarte Mindestlaufzeit ist das Abonnement jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats per E-Mail an info@drigo.org oder office@maxiflow.de kündbar. Es genügt eine formlose Mitteilung mit der hinterlegten E-Mail-Adresse deines Kontos. Eine Kündigungsfrist besteht nicht – die Kündigung wird zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam, in dem sie uns zugeht. Bis zum Wirksamwerden bleibt der Zugang vollständig nutzbar. Bei abweichender Mindestlaufzeit wirkt die ordentliche Kündigung frühestens zu deren Ende gemäß der jeweiligen Vereinbarung. Gesetzliche Rechte auf außerordentliche Kündigung, Minderung oder Rückerstattung bleiben unberührt.

6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt gemäß Bestellung oder individueller Vereinbarung über den angebotenen Zahlungsweg. Die in der App ausgewiesenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und nicht ausgewiesen.

7. Zahlungsverzug

Schlägt eine Abbuchung fehl, wird die Zahlung automatisch erneut versucht. Bleibt die Zahlung dauerhaft aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren und das Abonnement zu beenden.

8. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher (§ 13 BGB) haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. MAXIFLOW richtet sich an Unternehmen; sofern im Einzelfall ein Verbraucher Vertragspartner ist, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen formlos per E-Mail an info@drigo.org oder office@maxiflow.de widerrufen werden. Weitere gesetzlich zulässige Wege des Widerrufs bleiben offen. Der bloße Beginn der Nutzung lässt das Widerrufsrecht bei einer laufenden digitalen Dienstleistung nicht erlöschen. Ein Erlöschen oder Wertersatz richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; erforderliche ausdrückliche Erklärungen werden gesondert eingeholt. Eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular ist gesondert bereitzustellen; dieser Abschnitt ersetzt sie nicht.

9. Preisänderungen

Preisanpassungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Bist du mit einer Anpassung nicht einverstanden, kannst du das Abonnement bis zum Wirksamwerden der neuen Preise zum Monatsende kündigen.

10. Verfügbarkeit

Der Anbieter ist bemüht, MAXIFLOW mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereitzustellen. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung und Ereignisse höherer Gewalt.

11. Konten, Rechte und sichere Nutzung

Der Kunde verwaltet die Zugänge seiner Beschäftigten und vergibt nur die für deren Aufgaben erforderlichen Berechtigungen. Passwörter, Passkeys, Freigabecodes und aktive Sitzungen sind vor unbefugter Nutzung zu schützen. Personengebundene Zugänge dürfen nicht gemeinsam genutzt werden. Bei Ausscheiden oder Aufgabenwechsel sind Rechte unverzüglich anzupassen oder zu entziehen. Hinweise auf kompromittierte Zugänge sind dem Anbieter unverzüglich zu melden; betroffene Zugänge und Geräte sind im zumutbaren Umfang zu sperren.

12. POS: Verantwortung für das Kassengerät

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, das Kassengerät und dessen angemeldete Kasse vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies umfasst angemessene technische und organisatorische Maßnahmen: gesicherter Aufstellort, Bildschirmsperre bei unbeaufsichtigtem Gerät, geschützte Betriebssystemkonten, aktuelle Sicherheitsupdates sowie Schutz vor Zugriff durch nicht berechtigte Personen. Bei Verlassen des Arbeitsplatzes ist die Kasse zu sperren oder die Sitzung zu beenden. Freigaben per QR-Code dürfen nur für bekannte, berechtigte Personen und geprüfte Geräte erteilt werden.

Die Browser-Gerätebindung ist eine zusätzliche Schutzmaßnahme, keine unveränderliche Hardwarebindung und kein Ersatz für diese Pflichten. Andere Browser, Browserprofile oder gelöschte Browserdaten können als neues Gerät erscheinen. Ein Kassenumzug bedarf der vorgesehenen Admin-Genehmigung. Geräteschlüssel, Sitzungsdaten und Sicherheitskontrollen dürfen nicht kopiert, weitergegeben oder gezielt umgangen werden. Die Sicherheits- und gesetzlichen Pflichten des Anbieters bleiben unabhängig hiervon bestehen.

13. POS: Kassenführung, Belege und Steuern

Der Kunde verantwortet die ordnungsgemäße Kassenführung, tatsächliche Bargeldbestände, Eröffnung und Abschluss, korrekte Verkaufsbuchungen und die Kontrolle der Belege. Er bestimmt, wer kassieren, freie Verkäufe, Nullbons, Rabatte, Eröffnungen, Abschlüsse oder Geldbewegungen ausführen darf. Korrekturen sind über die vorgesehenen Verfahren nachvollziehbar vorzunehmen; Aufzeichnungen dürfen nicht manipuliert werden.

Vor dem produktiven Einsatz hat der Kunde mit geeigneter fachlicher Beratung zu prüfen, ob die konkrete Konfiguration die für seinen Betrieb geltenden Anforderungen erfüllt, insbesondere AO, GoBD, KassenSichV, TSE-Anbindung, Belegausgabe, Melde-, Export- und Aufbewahrungspflichten. Die Bereitstellung der POS-Funktion allein ist keine Zusicherung einer zertifizierten oder für jeden Einsatz steuerrechtlich geeigneten Kasse. Ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften und gesetzliche Leistungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

Der Kunde prüft Steuersätze, Rechnungsangaben und Sonderfälle. Ein Privatankauf oder die Kennzeichnung als Gebrauchtgerät begründet für sich keine Steuerfreiheit oder Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Das separate Quittungstool erstellt eigenständige Belege, ohne diese automatisch in der Firmenkasse, im Lager oder in der Buchhaltung zu verbuchen; eine erforderliche Erfassung muss der Kunde gesondert sicherstellen.

14. Lager, Projekte und weitere Module

Der Kunde prüft Artikelstammdaten, Bestände, Mengen, Einheiten, Seriennummern, Reservierungen, Lieferungen, Kundendaten, Projektangaben, Rechnungen und erzeugte Dokumente auf Richtigkeit. Ein Artikelstamm ersetzt keine Bestandsbuchung; Planung oder Reservierung ersetzt keine tatsächlich erfolgte Warenbewegung. Berechnungen, Vorlagen, automatische Vorschläge und KI-Ausgaben sind vor ihrer Verwendung zu kontrollieren und ersetzen keine erforderliche fachliche Prüfung. Signaturen und QR-Freigaben sind nur mit Berechtigung und gegebenenfalls Einwilligung der betroffenen Person zu verwenden; eine gezeichnete Unterschrift ist nicht automatisch eine qualifizierte elektronische Signatur.

15. Daten, Datenschutz und Kommunikation

Der Kunde darf nur Daten und Inhalte verarbeiten, für die eine ausreichende Berechtigung und Rechtsgrundlage besteht. Er verantwortet die Rechtmäßigkeit seiner Kunden- und Mitarbeiterdatenverarbeitung, erforderliche Informationen, Einwilligungen sowie gesetzliche Aufbewahrungs- und Löschpflichten. Für E-Mails und SMS an Dritte sind insbesondere die datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen einzuhalten. Vereinbarte Versandkosten und Tariflimits gelten zusätzlich. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Die eigenen Datenschutzpflichten des Anbieters werden dadurch nicht eingeschränkt.

16. Sicherungen, Exporte und Hardware

Automatische Vorgangssicherungen und Protokolle unterstützen die Nachvollziehbarkeit, sind jedoch kein unabhängiges externes Komplettbackup und keine Zusicherung einer vollständigen Wiederherstellung. Der Kunde hat ergänzend angemessene eigene, regelmäßig geprüfte Exporte und Sicherungen vorzuhalten und vor Vertragsende benötigte Daten rechtzeitig zu exportieren. Die vertraglich geschuldeten Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten des Anbieters bleiben bestehen.

Der Kunde stellt geeignete Geräte, Browser, Netzwerkverbindungen und unterstützte Drucker, Scanner oder Kassenladen bereit. Vor produktivem Einsatz sind Druck, Scan und Ladeöffnung zu testen. Für Ausfälle ist ein rechtlich zulässiges betriebliches Ersatzverfahren vorzusehen. Eine bestimmte Hardwarekompatibilität besteht nur, soweit sie ausdrücklich zugesagt wurde.

17. Nutzungsrechte und Missbrauch

Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Tarifumfang. Rechte an eigenen eingebrachten Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Rechtswidrige Nutzung, Angriffe auf die Plattform, Umgehung von Zugriffskontrollen und unberechtigter Zugriff auf fremde Daten sind untersagt. Bei konkreten Sicherheitsrisiken oder erheblichen Vertragsverstößen darf der Anbieter erforderliche, verhältnismäßige Schutzmaßnahmen einschließlich einer vorübergehenden Sperre ergreifen und informiert den Kunden, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Sicherheit nicht gefährdet. Zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

18. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund übernommener Garantien. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Verantwortung des Kunden für Geräteschutz, Eingaben und Kassenführung führt nicht zu einem pauschalen Haftungsausschluss des Anbieters für unbefugte Zugriffe oder Datenverluste. Ein Mitverschulden des Kunden wird nur nach den gesetzlichen Regeln, insbesondere § 254 BGB, unter Berücksichtigung seiner tatsächlichen Verantwortlichkeit und der Ursächlichkeit berücksichtigt. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Verbraucherrechte, bleiben bestehen.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.